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BFH zur Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

BFH, Urteil VI R 23/23 vom 09.09.2025

Leitsatz

Für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage-/Betriebsfinanzamt im Sinne des § 18 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom Lage-/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gemäß § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlassen worden ist.

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=143879

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