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BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

BFH, Beschluss XI B 38/22 vom 13.09.2023 (AdV)

Leitsatz

Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=115242

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