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BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG

BFH, Urteil VI R 20/23 vom 20.03.2025

Leitsatz

Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=140331

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