BRAK, Mitteilung vom 24.09.2025
Vorgabe der OECD: Rechtsanwaltskammern müssen die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder prüfen
Damit Banken weiterhin Sammelanderkonten für Anwältinnen und Anwälte als Produkt anbieten können, ohne ab 2026 die umfangreichen Prüf- und Meldepflichten nach dem Finanzkonteninformationsaustauschgesetz (FKAustG) erfüllen zu müssen, ist eine ausdrückliche Ausnahme von diesen Pflichten nötig. Diese kann das Bundesministerium für Finanzen (BMF) jedoch nur dann gewähren, wenn Deutschland die Vorgabe der OECD erfüllt, dass Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder nach bestimmten Kriterien prüfen. Das BMF hatte die Prüfpflicht für die Banken den letzten Jahren noch durch einen Nichtbeanstandungserlass ausgesetzt und diesen zunächst jährlich verlängert. Eine erneute Verlängerung über das Jahr 2025 hinaus wird das BMF mit Blick auf die OECD-Anforderungen allerdings nur dann gewähren, wenn bis November 2025 ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern vorliegt.
Über die Voraussetzungen einer Prüfpflicht der Kammern ist in den letzten Monaten viel diskutiert worden. Auf der BRAK-Hauptversammlung am 19.09.2025 hat sich die große Mehrheit der Kammern für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten ausgesprochen. Bei dem diskutierten Modell sollen bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von einem elektronischen System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer zur weiteren Prüfung übermittelt.
Die BRAK ist nun beauftragt, ein rechtlich-organisatorisches Konzept für ein solches zentrales System zu erarbeiten und die Kosten hierfür zu ermitteln, um eine erneute Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses zu erreichen. In dieser Frist soll das automatisierte Prüfsystem rechtlich und technisch umgesetzt werden.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer
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