BRAK, Mitteilung vom 11.10.2023
Die BRAK nimmt zu Reformplänen des BMJ zur Anpassung des Kindesunterhalts sowie der Angleichung des Betreuungsunterhalts verheirateter und nichtverheirateter Eltern Stellung.
Laut einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz ist u. a. eine Reform des Kindesunterhalts sowie die Angleichung des Betreuungsunterhalts verheirateter und nichtverheirateter Eltern geplant. Zum Vorschlag „Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ hat der Ausschuss Familien- und Erbrecht eine Stellungnahme erarbeitet.
Grundsätzlich begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Stellungnahme die vorgeschlagenen Änderungen zum Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell. Die Erlangung eines paritätischen bzw. symmetrischen Wechselmodells zugunsten des Kindes und auch des mitbetreuenden Elternteils dürften so erleichtert werden, entsprechende mitunter hart geführte Verfahren könnten vermieden werden. Auch könnte die Hauptbetreuungsperson so in ihren Betreuungsleistungen entlastet werden. Der mitbetreuende Elternteil hätte für die erhöhte Betreuungsleistung zudem einen finanziellen Anreiz.
Weiter wird der Vorschlag, im symmetrischen Wechselmodell die sorgerechtliche Entscheidung und die Einbeziehung eines Ergänzungspflegers entfallen zu lassen, befürwortet.
Angesichts der zunehmenden nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird eine Besserstellung der bisherigen Rechtsstellung des nichtverheirateten Elternteils sowie eine Angleichung des Betreuungsunterhalts von nichtverheirateten und geschiedenen Elternteilen begrüßt. Die vorgeschlagenen Änderungen zur Vereinheitlichung des Betreuungsunterhalts von nichtverheirateten und geschiedenen Elternteilen werden mitunter jedoch kritisch gesehen. Die Heranziehung der Einkommen beider Elternteile im Falle einer mit geschiedenen Eltern vergleichbaren Lebenslage wird als nicht unproblematisch angesehen. So erscheint bereits das Kriterium der Vergleichbarkeit kaum praktikabel. Zahlreiche erbitterte Streitigkeiten dürften vorprogrammiert sein. Die Vereinheitlichung der weiteren Regelungen des Betreuungsunterhalts nichtverheirateter Eltern an die der geschiedenen Eltern erscheint nicht durchgehend sachgerecht zu sein.
Schließlich wird angeregt, wenn freilich auch nicht im BGB regelbar, wenn eine Vereinheitlichung der Lebenssituationen nichtverheirateter Elternteile und geschiedener Elternteile in Bezug auf den Betreuungsunterhalt dahingehend erfolgen würde, dass zukünftig auch der Betreuungsunterhalt nichtverheirateter Elternteile von den einkommensteuerrechtlichen Regelungen des sogenannten begrenzten Realsplitting erfasst werden würde.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellungnahme 59/2023.
Quelle: BRAK
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=109408