BRAK, Mitteilung vom 17.05.2023
Das BMJ hat am 18. April 2023 ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Die BRAK gibt hierzu eine Stellungnahme ab.
Im Ergebnis: Günstige Rahmenbedingungen für die Schiedsgerichtsbarkeit setzen zunächst ein modernes Schiedsrecht voraus, das von Zeit zu Zeit auf Modernisierungsbedarf evaluiert wird. Daneben kommt es entscheidend auf die Anwendung des Schiedsrechts durch die staatlichen Gerichte bei der Kontrolle und Unterstützung der Schiedsgerichtsbarkeit an. Soweit bei der Rechtsanwendung Unklarheiten zu Tage treten, sollten diese im Sinne der Rechtssicherheit gelöst werden. Schließlich kann der Gesetzgeber die Angebote der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit fördern, indem Schiedsgerichtsordnungen weiterhin möglichst großer Spielraum eingeräumt werden.
Die vorgelegten Reformvorschläge werden diesen drei grundlegenden Anforderungen vollauf gerecht und stärken damit den deutschen Rechtsstandort sowohl für rein nationale Streitigkeiten als auch im Hinblick auf die Förderung Deutschlands als Austragungsort von internationalen Schiedsverfahren, einem Reformziel der großen Schiedsrechtsreform von 1997.
Bekanntlich übernahm seinerzeit Deutschland das UNCITRAL-Modellgesetz zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1985 (UNCITRAL-Modellgesetz) als neues deutsches Schiedsrecht im 10. Buch der ZPO. Mit der Übernahme einher ging eine Verlagerung der Zuständigkeit für Schiedssachen auf die Oberlandesgerichte und einige Ergänzungen, wie die Schaffung einer Regelung zur Vollziehung von schiedsrichterlichen Eilmaßnahmen, die wiederum Anlass für spätere Ergänzungen des UNCITRAL-Modellgesetzes im Jahre 2006 waren.
Die Erfahrungen in der Praxis mit dem neuen deutschen Schiedsrecht waren gut, was auch die Vorschläge im Eckpunktepapier des BMJ widerspiegeln. Größere Eingriffe in das 10. Buch der ZPO sind nicht notwendig. Es geht vielmehr darum, Regelungslücken zu schließen, Unklarheiten zu beseitigen und weitere Möglichkeiten zur Konzentration von Schiedssachen bei einigen Oberlandesgerichten zu schaffen. Das unterstützt die BRAK. Die Stellungnahme der BRAK setzt sich dezidiert mit den einzelnen Vorschlägen auseinander.
Quelle: BRAK
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