BStBK, Stellungnahme vom 07.12.2012
Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer an die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (BT-Drs.: 17/11316)
"An der Anhörung am 10. Dezember 2012 zum Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts nehmen wir gern teil und bedanken uns für die Einladung.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt und unterstützt nachdrücklich alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Gemeinnützigkeitsrecht zu entbürokratisieren und für die Praxis besser handhabbar zu machen. Dazu trägt auch eine Erhöhung der Rechtssicherheit bei. Diese wird im Gesetzentwurf dadurch erreicht, dass Regelungen die bislang zum Teil im Erlasswege ergangen sind, jetzt gesetzlich festgelegt werden.
Mit der Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens bezüglich der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit enthält der Entwurf eine zu begrüßende verfahrensrechtliche Neuregelung. Die weiteren geplanten Änderungen, insbesondere die Verlängerung des Zeitraums für die zeitnahe Mittelverwendung und die Einführung der Wiederbeschaffungsrücklage bringen eine wesentliche Verbesserung für gemeinnützige Körperschaften.
Die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale führen dazu, dass auch aus steuerlicher Sicht das bürgerliche Engagement anerkannt und gefördert wird. Sie bilden somit einen wesentlichen Baustein des gesamten Gesetzentwurfs."
Die Anmerkungen zu den einzelnen Regelungen finden Sie auf der Homepage der BStBK.
Quelle: BStBK