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Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt weitere Entlastung

BMJ, Pressemitteilung vom 13.03.2024

Das vom Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegte Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV), wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

„Heute gehen wir den nächsten Schritt bei der Bekämpfung des Bürokratie-Burnout. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) setzen wir einen zentralen Baustein des Meseberger Entlastungspakets um. Dieses Paket entlastet unsere Unternehmen um mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr, allein das BEG IV trägt hierzu fast 1 Milliarde Euro bei. Damit sind die Mesberger Beschlüsse das größte Bürokratieabbauprogramm, das es in Deutschland je gab. Der Bürokratiekostenindex fällt dadurch auf sein Allzeittief. Besonders freue ich mich, dass wir das Entlastungsvolumen des BEG IV im Vergleich zum Referentenentwurf nochmals um mehr als 260 Millionen Euro steigern konnten. Das zeigt: Die Bundesregierung hat verstanden. Das BEG IV darf nur ein nächster, nicht der letzte Schritt sein. Denn Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Wir müssen weitere Gesetze abbauen, vereinfachen und entschlacken – darüber besteht in der Bundesregierung Einigkeit. Klar ist: Bürokratieabbau muss ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode sein.“

Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau und Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser erklärt:

„Wirksamer Bürokratieabbau kann nur gelingen, wenn alle Akteure zusammenarbeiten. Das ist uns mit dem BEG IV gelungen: Nach unserer erstmalig durchgeführten Online-Verbändeabfrage haben sich so gut wie alle Häuser mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau an diesem Gesetz beteiligt. Ich freue mich, dass wir damit einen substantiellen Beitrag zur Entlastung unserer Wirtschaft leisten können. Denn letztlich ist Bürokratieabbau auch ein Wachstumsschub zum Nulltarif. Für mich als Koordinator ist aber auch ganz klar: Wir hören jetzt nicht einfach auf und zeigen stolz auf die Milliarden-Entlastung, die wir ermöglichen. Stattdessen bleiben wir weiter dran, um unsere Wirtschaft zu unterstützen. Wir sollten aber noch agiler werden und Möglichkeiten zur Reduktion überflüssiger Bürokratie noch schneller nutzen. Große Pakete sind schön, aber auch viele kleinere können zusammen große Summen beisteuern. Bürokratieabbau bleibt somit ein zentrales Anliegen dieser Bundesregierung.“

Das BEG IV ist ein Teil des von der Bundesregierung auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg im August 2023 beschlossenen Entbürokratisierungspakets. Gebündelt beträgt das Entlastungsvolumen der Maßnahmen für die Wirtschaft über 3 Milliarden Euro pro Jahr.

Das BEG IV trägt hierzu rund 944 Millionen Euro pro Jahr bei. Die Gesamtentlastung – einschließlich der Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung – liegt bei über einer Milliarde Euro. Gleichzeitig wird der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, dadurch voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.

Der Regierungsentwurf sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

  • Aufbewahrungsfristen werden verkürzt: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.
  • Zentrale Vollmachtsdatenbank für steuerberatende Berufe: Steuerberater können künftig Generalvollmachten im Bereich der sozialen Sicherung zentral hinterlegen.
  • Hotelmeldepflicht wird abgeschafft: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige wird abgeschafft.
  • Schriftformerfordernisse werden reduziert: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reichen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus. Entsprechende Herabstufungen sind unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig auch in Textform erklären können. Auch sollen GmbH-Gesellschafter – bei Beschlüssen außerhalb einer Versammlung – ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz herabgestuft werden.
  • Öffentliche Versteigerungen auch online möglich: Die Möglichkeiten, öffentliche Versteigerungen durchzuführen, sollen erweitert werden. Künftig sollen sie wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) stattfinden können.
  • Die Fluggastabfertigung kann künftig auch digital erfolgen. Hierdurch werden die Abläufe am Flughafen beschleunigt. Zum Zweck der digitalen Fluggastabfertigung können mit ausdrücklicher Einwilligung des Reisenden, bestimmte Daten aus dem Reisepass ausgelesen werden.
  • Die Äußerungsfrist bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen aufgrund von Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=121152

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