Bundeskabinett macht Weg für EU-Patentgericht frei

BMJ, Pressemitteilung vom 06.02.2013

Zur Bevollmächtigung des Bundesjustizministeriums durch das Bundeskabinett zur Zeichnung des EU-Patentübereinkommens erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das Bundeskabinett hat am 06.02.2013 der Zeichnung des Übereinkommens für ein Einheitliches Patentgericht zugestimmt. Damit und mit einer Vollmacht des Bundespräsidenten kann die Bundesjustizministerin nun das Übereinkommen für ein Einheitliches Patentgericht voraussichtlich am 19. Februar in Brüssel zeichnen und eine gleichmäßige Durchsetzbarkeit von EU-Patenten und Bündelpatenten in den 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten in Gang setzen.

Dieser Kabinettsbeschluss ist ein starkes Signal an die beteiligten 25 Mitgliedstaaten, dass Deutschland die Schaffung dieses neuen Einheitlichen Patentgerichts mit Nachdruck unterstützt. Die deutsche Wirtschaft – insbesondere der innovative Mittelstand – werden ihre Patente in einem gemeinsamen Patentraum grenzüberschreitend und kostengünstig durchsetzen können. In 25 EU-Mitgliedstaaten wird damit die derzeitige Zersplitterung der Patentjustiz in Europa beendet.

Hintergrund:
Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft kostengünstiger einheitlicher Patentschutz in Europa geschaffen werden soll. Vor diesem Gericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt bisher für einzelne europäische Staaten bereits erteilten europäischen Bündelpatente und über die neuen für alle teilnehmenden 25 EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt werden.

Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2012 im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (bisher ohne Spanien und Italien) die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 verabschiedet, mit denen ein einheitliches EU-Patent geschaffen wird, das zu seiner Wirksamkeit nach der Erteilung durch das Europäische Patentamt keinerlei Übersetzungen mehr bedarf. Mit dem Abschluss des Gerichtsübereinkommens kann ein jahrzehntelang angestrebtes Reformprojekt erfolgreich abgeschlossen werden, das nachhaltige Verbesserungen für die innovative Industrie in Europa bringen wird. Insbesondere Deutschland, aus dem gut 40 % der europäischen Patente stammen, wird von der Reform profitieren.

Es sind nun noch weitere Vorarbeiten für die Einrichtung des Verfahrens zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das Europäische Patentamt in München sowie die Errichtung des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist in rund zwei Jahren zu rechnen.

Quelle: BMJ