Bundesrat, Pressemitteilung vom 14.12.2012
Der Bundesrat hat am 14.12.2012 das so genannte SEPA-Begleitgesetz, das den europäischen Zahlungsverkehr harmonisieren soll und Regelungen zum Lebensversicherungsrecht enthält, in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Er möchte die vom Bundestag kürzlich beschlossenen Änderungen überarbeiten, die die Auszahlungsbeträge für Lebensversicherungen mindern können. Ziel ist es, die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, aber die Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen. Für den Bundesrat ist es nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen. Er erwartet vielmehr, dass neben den Versicherungsnehmern auch die Unternehmen einen Beitrag leisten.
Das Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.
Quelle: Bundesrat