Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.11.2012
Die Bundesregierung will das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern. Dazu gehört eine Anhebung der so genannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich, heißt es in dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11632). Damit werde bürgerschaftliches Engagement gezielt gefördert. Zugleich würden bürokratische Hemmnisse abgebaut, da die Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.
Der Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen vor. So sollen die Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer die Grenze von 45.000 Euro nicht überschreiten. Damit wird diese Grenze um 10.000 Euro angehoben. Geändert werden ebenfalls die Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein.
Außerdem sollen Vereine in Zukunft leichter Geld ansparen können. Bisher müssen von einem Verein eingeworbene Gelder bis zum Ende des nächsten Jahres verwendet werden. Diese gesetzliche Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert.
Quelle: Deutscher Bundestag