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Bundestag beschließt Änderungen am Onlinezugangsgesetz

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.02.2024

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar 2024, das sog. Onlinezugangsgesetz novelliert (20/8093). Das 2017 beschlossene Gesetz hatte zum Ziel, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Durch die neuen Regelungen sollen die Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbstständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=119603

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