Deutsche Steuervorschriften zu Zins- und Dividendenzahlungen an ausländische Pensionsfonds nicht EU-rechtswidrig

EuGH, Urteil C-600/10 vom 22.11.2012

Der EuGH entschied am 22.11.2012 in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, in dem es um den Abzug von Betriebsausgaben auf in Deutschland bezogene Zinsen und Dividenden geht.

Die EU-Kommission hatte Deutschland vor dem EuGH verklagt, da sie der Auffassung war, dass der Mitgliedstaat gegen den freien Kapitalverkehr (Art. 63 AEUV) und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat. Ihrer Meinung nach benachteiligen die deutschen Steuervorschriften gebietsfremde Pensionsfonds, indem ihnen der Abzug von Betriebsabgaben versagt wird, die in unmittelbarem Zusammenhang mit in Deutschland bezogenen Dividenden und Zinsen stehen.

Der EuGH wies die Klage mit der Begründung ab, dass die EU-Kommission die Vertragsverletzung Deutschlands nicht hinreichend nachgewiesen habe.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel