Deutsches Recht im internationalen Handel gefragt

DIHK, Pressemitteilung vom 07.01.2013

DIHK-Erhebung bestätigt Relevanz von "Law – Made in Germany"

Rund drei Viertel der grenzüberschreitend agierenden deutschen Unternehmen würden gerne stärker auf Vertragsrecht "Made in Germany" zurückgreifen. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor.

Zu der Frage, welche Rechtsgrundlagen sie bei internationalen Geschäftsaktivitäten verwenden und welche Vorteile eine stärkere Implementierung deutschen Rechts im internationalen Geschäftsverkehr ihrer Ansicht nach hätte, äußerten sich 2.500 auslandsaktive Betriebe.

Das Resultat: 74 Prozent der Unternehmen wünschen sich mehr "Law – Made in Germany" – aus vielerlei Gründen:

  • 85 Prozent dieser Betriebe gehen davon aus, dass so eine verständlichere und einfachere Vertragsgestaltung erreicht würde.
  • Knapp 64 Prozent erhoffen sich eine einfachere Rechtsdurchsetzung.
  • Ein Drittel erwartet verringerte Anwaltskosten.
  • 19 Prozent versprechen sich weitere Vorteile im internationalen Wettbewerb, beispielsweise keine Gefahr von Sammelklagen.

In der Praxis sehen sich jedoch mehr als 40 Prozent der international agierenden Unternehmen gezwungen, lokales Recht zu nutzen. 9 Prozent betreiben ihre Geschäfte auch nach US-amerikanischem beziehungsweise englischem Recht.

"Wir freuen uns über rechtspolitische Flankierung, etwa durch die deutschen Botschaften", sagte dazu DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem "Handelsblatt". "Auch im bilateralen Austausch, den die Bundesregierung mit vielen Ländern führt, sollte das Thema immer wieder angesprochen werden."

Wenn beispielsweise deutsche Schiedsurteile etwa in Staaten wie Russland nicht vollstreckt werden könnten, bedeute das für die betroffenen Unternehmen höhere Kosten, gab Wernicke zu bedenken. "Das sollte sich ändern."

Deutschen Unternehmen würde es nach Einschätzung des DIHK-Chefjustiziars sehr helfen, wenn Schiedsverfahren häufiger auf der Grundlage von deutschem Recht stattfinden würden. Das würde auch den Schiedsstandort Deutschland stärken, "der sein Potenzial bei Weitem nicht ausgereizt hat".

Wernicke berichtete, dass nach Beobachtungen des DIHK manche Länder "an der Übernahme von Teilen des deutschen Rechts durchaus interessiert" seien. "Es wäre aus unserer Sicht begrüßenswert, wenn sich auch seitens der Unternehmen die Erkenntnis durchsetzte, dass es Wahlmöglichkeiten gibt. Die angelsächsische Rechtsordnung ist eben nicht alternativlos."

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DIHK.

Quelle: DIHK