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Die Kindergrundsicherung kommt

Bundesregierung, Mitteilung vom 28.08.2023

Neustart in der Familienförderung: Um Kinder aus der Armut zu holen, hat sich die Bundesregierung auf die Einführung der Kindergrundsicherung verständigt. Familienministerin Paus, Finanzminister Lindner und Arbeitsminister Heil stellten die Pläne vor. Das Ziel: ab 2025 alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer zentralen Unterstützung zusammenzufassen.

„Das Ergebnis unserer Verhandlungen ist die umfangreichste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren“ – so kommentierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 28.08.2023 in Berlin die Verständigung innerhalb der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung. Diese sei der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.

„Zentrales Reformvorhaben“

Für Bundesfinanzminister Christian Lindner ist die Kindergrundsicherung ein „zentrales Reformvorhaben dieser Legislaturperiode in der Sozialpolitik“. Es handele sich um einen Auftrag des Koalitionsvertrages – und es sei ein gemeinsames Anliegen, Leistungen zu bündeln und die Inanspruchnahme bestehender Leistungen zu verbessern.

„Gewinner sind die Kinder“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte, mit der Einigung hätten die Kinder in Deutschland gewonnen. Noch nie habe eine Bundesregierung für Familien und Kinder so viel mobilisiert an finanziellen Mitteln wie diese Koalition.

Bundeskanzler Olaf Scholz begrüße die Einigung zur Kindergrundsicherung, machte der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner in Berlin deutlich.

Ziel ist es, die Kindergrundsicherung ab 2025 einzuführen. Bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder sollen dadurch Leistungen schneller, einfacher und direkter erhalten. Laut Familienministerin Paus werden 1,9 Millionen Kinder mit der Kindergrundsicherung aus dem Bürgergeld geholt.

Garantie- und Zusatzbetrag

Konkret ist Folgendes geplant:

  • Sämtliche relevanten bisherigen Leistungen werden zu einer Leistung zusammengefasst. Es gibt künftig den einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag – das ehemalige Kindergeld – und den Kinderzusatzbetrag. Er wird gestaffelt nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern. Dafür wird der bisherige Kinderzuschlag weiterentwickelt und auch die Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen (SGB II und SGB XII-Leistungen), in diese neu ausgestaltete Leistung aufgenommen.
  • Die Kindergrundsicherung wird online und einfach zu beantragen sein. Künftig soll es nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben – den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Damit werden alle Kinder unabhängig von dem Erwerbsstatus der Eltern gleichbehandelt. Zudem wird ein sogenannter Kindergrundsicherungs-Check entwickelt. Dabei wird automatisiert geprüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.
  • Für den Start der Kindergrundsicherung 2025 will die Bundesregierung 2,4 Milliarden Euro bereitstellen.
  • Zudem ist vorgesehen, das soziokulturelle Existenzminimum neu zu bemessen. Damit wird der Bedarf für Kinder an die aktuelle Lebenswirklichkeit angepasst. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass sich für kein Kind durch die Zusammenfassung der Leistungen die finanzielle Lage verschlechtert.
  • Alleinerziehende sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Daher sollen bei ihnen Unterhaltszahlungen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen. Davon profitieren die Kinder, die bisher Bürgergeld erhalten, da dort bisher 100 Prozent angerechnet werden.
  • Geplant ist auch, dass die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie das sogenannte Schulstarterpaket einfacher zu beantragen sind. Dazu wird in den nächsten Jahren ein „Kinderchancenportal“ aufgebaut. Es soll der zentrale Ort der Kommunikation und Organisation zu diesem Thema sein.

Wichtiger Paradigmenwechsel

Für Bundesfamilienministerin Paus ist die Kindergrundsicherung eine echte Dienstleistung. Es gebe nun mit der „Bringschuld“ des Staates – statt einer „Holschuld“ der Familien – einen „Paradigmenwechsel“.

Bundesfinanzminister Lindner hob hervor, dass ihm wichtig sei, dass „Menschen die Rechte, die sie haben, auch in Anspruch nehmen. Das muss ein Anliegen moderner Sozialpolitik sein.“ Die Kindergrundsicherung leiste einen entscheidenden Beitrag dafür.

Ein Beschluss des Bundeskabinetts soll die Kindergrundsicherung in den nächsten Wochen auf den Weg bringen. Zuvor werden noch Länder und Verbände beteiligt.

Quelle: Bundesregierung

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=107162

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