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EEG-Novelle: Ausschuss votiert für Teilbeschluss

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.12.2023

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch den ersten Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dem Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) beschlossen. Dafür stimmten die Fraktionen der Ampelkoalitionen, dagegen die Unions- und die AfD-Fraktion.

Der Änderungsantrag sieht vor, nur einen Teil des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung wie geplant am kommenden Freitag im Bundestag zu verabschieden – und zwar unter der neuen Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien“. Inhaltlich geht es dabei um Fristverlängerungen bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung und verschiedene Vertragsstrafen.

Der übrige, weit umfangreichere Teil des Gesetzentwurfs, der vor allem den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland zum Inhalt hat, soll einer späteren Beschlussfassung im kommenden Jahr vorbehalten sein.

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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 937/2023

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=113881

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