Am 07.02.2013 hat sich das Plenum des EU-Parlaments zum Richtlinienvorschlag zum Schnellreaktionsmechanismus positioniert, den die EU-Kommission am 31.07.2012 veröffentlichte. Mit dem Vorschlag soll die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG geändert werden, so dass die Mitgliedstaaten in Zukunft schneller und effizienter auf schwerwiegende MwSt-Betrugsfälle reagieren können, indem sie ermächtigt werden, innerhalb kurzer Zeit Sonderregelungen in ihren Umsatzsteuergesetzen zu erlassen.
Die EU-Abgeordneten begrüßen die Einführung des Schnellreaktionsmechanismus, mit dessen Hilfe die EU-Kommission einem Mitgliedstaat ohne vorherige Zustimmung des Rates erlauben kann, innerhalb eines Monats die "Reverse-Charge-Regelung" anzuwenden, wonach die MwSt vom Empfänger geschuldet wird. Nach den gegenwärtigen MwSt-Vorschriften wird die entstehende MwSt grundsätzlich vom Lieferanten einer Ware bzw. Dienstleistungserbringer geschuldet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann nur erteilt werden, wenn der betroffene Mitgliedstaat diese in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren beantragt.
Ziel ist es, mithilfe der schnelleren Reaktion durch das Reverse-Charge-Verfahren die Betrugsmöglichkeiten zu verringern, da der Erwerber die anfallende MwSt in ein und derselben MwSt-Erklärung darlegen müsste, soweit er zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Der Richtlinienentwurf wird im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach Art. 113 AEUV verabschiedet. Nachdem nun das EU-Parlament angehört wurde, wird der Rat voraussichtlich am 14.05.2013 über den Vorschlag abstimmen. Er ist dabei nicht an die Stellungnahme des EU-Parlaments gebunden. Die Verabschiedung erfordert Einstimmigkeit.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel