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Einigung zur Novellierung der eIDAS-Verordnung

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 21.11.2023

Am 09.11.2023 haben sich Rat und EU-Parlament auf einen finalen Text zur Novellierung der eIDAS Verordnung geeinigt. Der finale Text ist inzwischen öffentlich zugänglich. Nun muss das Gesetz noch formell angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung ist im ersten Quartal 2024 zu rechnen.

Die eIDAS Novellierung verpflichtet die Mitgliedstaaten 30 Monate nach Inkrafttreten natürlichen und juristischen Personen eine EUid-Wallet zur Verfügung zu stellen. Deutschland muss also vrs. bis spätestens Anfang 2026 Bürgern und Unternehmen eine EUid-Wallet zur Verfügung stellen. Das BMI arbeitet bereits an der Umsetzung der Wallet und will im Januar 2024 ein Konzept vorstellen.

Die Wallet soll ein elektronisches Identifizierungsmittel sein, das es dem Nutzer u. a. ermöglicht, Identitätsdaten und elektronische Bescheinigungen von Attributen sicher zu speichern, zu verwalten und zu validieren. Die Attribute, die über die Wallet abgebildet werden können, umfassen nun auch ausdrücklich Vollmachten und Mandate zur Vertretung oder zum Handeln im Namen natürlicher oder juristischer Personen.

Ziel ist es, dass die EUid-Wallet ein Treiber und Ankerpunkt für die Digitalisierung der Gesellschaft werden soll. Szenarien für den Einsatz der Wallet sind vielzählig. Möglich soll z. B. der Login über die Wallet bei Verwaltungsportalen oder der Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung gegenüber dem Arbeitgeber sein.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=112621

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