BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2351 / 09 / 10002 vom 03.01.2012
Kurzfassung
Das BMF erläutert jeweils im Fettdruck die Änderungen zu den Entfernungspauschalen, die sich aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I 2011 Seite 2131) ergeben haben und erklärt das entsprechende BMF-Schreiben vom 31. August 2009 (BStBl I 2009 Seite 891) damit für überholt.
Im Einzelnen werden im Schreiben die folgenden Punkte behandelt:
- Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG)
- Allgemeines
- Höhe der Entfernungspauschale
- Höchstbetrag von 4.500 Euro
- Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
- Fahrgemeinschaften
- Benutzung verschiedener Verkehrsmittel
- Mehrere Wege an einem Arbeitstag
- Mehrere Dienstverhältnisse
- Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale
- Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG)
- Behinderte Menschen
- Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen
- Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
- Allgemeines
- Höhe der pauschalierbaren Zuschüsse
- Anwendungsregelung
Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF