Entfernungspauschalen – Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2351 / 09 / 10002 vom 03.01.2012

Kurzfassung

Das BMF erläutert jeweils im Fettdruck die Änderungen zu den Entfernungspauschalen, die sich aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I 2011 Seite 2131) ergeben haben und erklärt das entsprechende BMF-Schreiben vom 31. August 2009 (BStBl I 2009 Seite 891) damit für überholt.

Im Einzelnen werden im Schreiben die folgenden Punkte behandelt:

  1. Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG)
    • Allgemeines
    • Höhe der Entfernungspauschale
    • Höchstbetrag von 4.500 Euro
    • Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
    • Fahrgemeinschaften
    • Benutzung verschiedener Verkehrsmittel
    • Mehrere Wege an einem Arbeitstag
    • Mehrere Dienstverhältnisse
    • Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale
  2. Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG)
  3. Behinderte Menschen
  4. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen
  5. Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
    • Allgemeines
    • Höhe der pauschalierbaren Zuschüsse
  6. Anwendungsregelung

Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF