Bundesregierung, Pressemitteilung vom 05.12.2012
Die Praxisgebühr wird abgeschafft, der Bundeshaushalt weiter konsolidiert und das Betreuungsgeld kommt. Die Bundesregierung entlastet Bürger und Unternehmen im kommenden Jahr durch die Senkung der Sozialbeiträge um mehr als sechs Milliarden Euro.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in der Regierungspressekonferenz, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses setzten die solide Finanzpolitik fort. Sie stärkten den sozialen Zusammenhalt, förderten die Infrastruktur und unterstützten den privaten Konsum, so Seibert. Die Vereinbarungen würden nun Schritt für Schritt umgesetzt.
Strukturell ausgeglichener Haushalt 2014
Im Jahre 2013 soll die Schuldenbremse eingehalten werden, das heißt drei Jahre früher als im Grundgesetz vorgeschrieben. Der Bundeshaushalt 2014 soll ohne ein strukturelles Defizit aufgestellt werden. Dies soll mit dem Kabinettsbeschluss zu den Eckwerten des Bundeshaushalts 2014 im kommenden März umgesetzt werden.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sagte im ARD-Morgenmagazin, Deutschland gehe bei der Haushaltskonsolidierung mit gutem Beispiel voran. Das sei "ein Signal der Stabilität".
Abschaffung der Praxisgebühr
Die Praxisgebühr wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger insgesamt jährlich um rund zwei Milliarden Euro entlastet. Zugleich reduziert sich für Ärzte und Krankenkassen die Belastung durch Bürokratie. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sagte im Deutschlandfunk, die Praxisgebühr sei nach allen Umfragen "das größte Ärgernis der Deutschen". Da die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung so gut sei, entlaste die Bundesregierung die Patienten und baue Bürokratie ab.
Senkung der Rentenbeiträge
Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung seit 1995. Damit werden Bürger und Unternehmen ab dem kommenden Jahr um mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr entlastet.
Lebensleistungsrente als Betrag gegen Altersarmut
Noch in dieser Legislaturperiode sollen konkrete Verbesserungen für eine Lebensleistungsrente geschaffen werden. Diese soll nicht beitrags-, sondern steuerfinanziert werden. Dafür wird die Bundesregierung die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben, für Erwerbsgeminderte und Menschen mit geringen Einkommen verbessern.
Die Regelungen werden so gestaltet, dass sich zusätzliche private Vorsorge für gesetzlich Rentenversicherte lohnt. Voraussetzung für die Verbesserung ist, dass mindestens 40 Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und privat vorgesorgt worden ist.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit es finanzielle Spielräume gibt, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, zusätzliche Entgelte zu ermöglichen.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nannte die Entscheidung im ARD-Morgenmagazin eine gute Lösung für Geringverdiener und damit auch für ganz viele Frauen mit Kindern. "Deren Rente bekommt einen Zuschuss, damit sie nicht zum Sozialamt müssen, sondern eine eigene Rente bekommen."
Betreuungsgeld kommt
Familien sollen echte Wahlfreiheit erhalten. Neben dem nachhaltigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen auch die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern gefördert werden, die von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder kaum Gebrauch machen. Sie sollen ab August 2013 ein Betreuungsgeld erhalten. Bis Juli 2014 ist ein Betrag von monatlich 100 Euro geplant. Ab dem 1. August 2014 sollen dann 150 Euro pro Monat gezahlt werden.
Einen Bonus von 15 Euro erhält, wer das Betreuungsgeld für die private Altersvorsorge nutzt. Außerdem ist ein Modell zum Bildungssparen geplant. Wer das Betreuungsgeld hierfür einsetzt, soll ebenfalls einen monatlichen Bonus von 15 Euro erhalten.
Die Bundesregierung will eine kontinuierliche Förderung in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes ermöglichen – zunächst mit dem Elterngeld – dann mit dem Betreuungsgeld. Da das Elterngeld bis zu 14 Monaten bezogen werden kann, kann daran anschließend für bis zu 22 Monate das Betreuungsgeld beantragt werden.
Anhebung des Verkehrsetats
Einer der zentralen Standortvorteile Deutschlands ist die gute Infrastruktur. Um diese zu erhalten und dort, wo es möglich ist, weiter auszubauen, stehen für 2013 vorrangig für Neubauprojekte weitere 750 Millionen Euro bereit. Damit werden für Straßen, die Bahn und die Wasserwege weitere nötige und wachstumsfördernde Investitionen einschließlich der Flughäfen in Gang gesetzt.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer begrüßte die Entscheidung als wichtiges Signal für leistungsfähige Verkehrswege in Deutschland. Wie die Gelder auf die Verkehrsträger aufgeteilt werden sollen, ließ Ramsauer offen. Zunächst würden Projektlisten erarbeitet.
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Bis März kommenden Jahres sollen die Ergebnisse für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorliegen. Ziel ist es, die Kosten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Außerdem will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker auf den Ausbau des Stromnetzes abstimmen – und darauf, welche grundlastfähigen Kraftwerke zur Verfügung stehen. Auch die Ausnahmen für die Industrie bei der EEG-Umlage kommen auf den Prüfstand.
Quelle: Bundesregierung