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Entwaldungsfreie Lieferketten: Neue Regeln in Kraft, 18 Monate Übergangsfrist

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.06.2023

Ab dem 29.06.2023 haben Unternehmen und Händler in der EU 18 Monate Zeit, sich auf neue Regeln zu entwaldungsfreien Lieferketten einzustellen. Diese sind nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten in Kraft getreten. Sie sollen sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte: „Dieses Gesetz wird nicht nur dazu beitragen, die Wälder der Welt zu schützen, es wird auch die Nachfrage nach entwaldungsfreien Produkten steigern. Alle Länder werden ihre Waren weiterhin in der EU verkaufen können, sofern sie nachweisen können, dass sie frei von Entwaldung sind. Wir sind sehr daran interessiert, mit unseren internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um diese Verordnung zu einem Erfolg zu machen.“

Die Verordnung ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt. Sie erlegt allen betroffenen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auf, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Möbel oder Schokolade). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt, in der sie als Hauptursache für die Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft ermittelt wurden.

Verpflichtungen für Unternehmen

Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (also auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind.

Die Unternehmen werden auch verpflichtet sein, genaue geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Erzeugnisse erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zu wirksamen und abschreckenden Sanktionen führt.

Die Liste der erfassten Rohstoffe wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, wobei neue Daten wie sich verändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden.

Kleine Unternehmen werden von einer längeren Anpassungsfrist profitieren.

Benchmarking-System der EU-Kommission

Die Kommission wird ein Benchmarking-System einführen, bei dem die Länder oder Teile davon und ihr Risiko für Entwaldung und Waldschädigung – hoch, normal oder gering – unter Berücksichtigung der Ausweitung der Landwirtschaft bei der Erzeugung der sieben Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte bewertet werden. Verpflichtungen für Unternehmen hängen von der Höhe des Risikos ab.

Quelle: EU-Kommission

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=104215

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