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Erste Lesung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.02.2024

In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2024, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (20/10280, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll europäisches Recht national umgesetzt werden und unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkte Aufsichtsgesetz – KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert. Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023 / 1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugänge realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=119515

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