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EU einigt sich auf bessere Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 13.12.2023

Arbeiter von Online-Diensten werden künftig fairere Arbeitsbedingungen und mehr Rechtssicherheit haben. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission im Dezember 2021 vorgeschlagene Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern geeinigt. Mit Hilfe der neuen Regeln werden Plattformarbeiter Entscheidungen, die durch algorithmisches Management getroffen werden, besser verstehen und anfechten können.

Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission, begrüßte die wegweisende Vereinbarung. Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte wies darauf hin, dass die Plattformökonomie dieselben Arbeits- und Sozialstandards einhalten muss, die auch für Offline-Unternehmen gelten: „Die neuen Regeln, auf die wir uns geeinigt haben, stellen sicher, dass Plattformarbeiter wie Fahrer und Kuriere die ihnen zustehenden Sozial- und Arbeitsrechte erhalten, ohne dass die Flexibilität des Geschäftsmodells der Plattformen darunter leidet. Die Arbeiter werden auch besser verstehen, wie automatisierte Entscheidungen getroffen werden. Plattformen werden zum ersten Mal EU-weit Rechtssicherheit haben. Und die Verbraucher werden weiterhin per Mausklick Zugang zu Plattformdiensten haben. Dies ist ein historischer Erfolg.“

Mehr Arbeitsrechte und Sozialleistungen für Plattformarbeiter

Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, in den vollen Genuss der ihnen zustehenden Arbeitsrechte und Sozialleistungen kommen. Sie zielt auch darauf ab, das nachhaltige Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der EU zu unterstützen. Die Regelung enthält Maßnahmen zur korrekten Bestimmung des Beschäftigungsstatus von Menschen, die über Plattformen arbeiten und zur Förderung von Transparenz und Fairness bei der algorithmischen Verwaltung (d. h. bei automatisierten Systemen, die Verwaltungsfunktionen unterstützen oder ersetzen).

Beschäftigungsstatus

Die neuen Regeln erleichtert es den Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den Status eines Beschäftigungsverhältnisses zu erlangen, wenn dieser ihren tatsächlichen Arbeitsverhältnissen entspricht. Sie legt eine rechtliche Vermutung für ein Beschäftigungsverhältnis mit spezifischen Indikatoren fest, um zu bestimmen, ob eine Plattform als Arbeitgeber gilt. Wenn die Plattform zwei dieser Indikatoren erfüllt, gilt sie als „Arbeitgeber“.

Algorithmische Verwaltung

Neue Regeln legen den Einsatz automatisierter Systeme bei der Überwachung und Entscheidungsfindung auf digitalen Arbeitsplattformen fest. Dies fördert eine größere Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der algorithmischen Verwaltung und gibt den Menschen die Möglichkeit, Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen, zu kennen und anzufechten. Sie haben ein Recht darauf, über automatisierte Systeme und deren Funktionsweise informiert zu werden. Verlangt wird auch eine menschliche Aufsicht über die automatisierten Systeme, um sicherzustellen, dass sie die Arbeitsbedingungen einhalten. Plattformarbeiter erhalten das Recht, automatisierte Entscheidungen anzufechten, wie z. B. die Kündigung oder Sperrung von Konten.

Durchsetzung, Transparenz und Rückverfolgbarkeit

Verbessert wird auch die Durchsetzung und Rückverfolgbarkeit von Plattformarbeit, indem sie Plattformen dazu verpflichtet, die Arbeit in dem Land, in dem sie stattfindet, anzumelden. Die Richtlinie verpflichtet die Plattformen, die Arbeit anzumelden und den nationalen Behörden Informationen über ihre Tätigkeiten und die für sie arbeitenden Personen zur Verfügung zu stellen. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich ein klareres Bild von der Zahl der Plattformbeschäftigten und ihrer Situation zu machen, und die nationalen Behörden in die Lage versetzen, die bestehenden Verpflichtungen der Plattformen durchzusetzen.

Information und Konsultation

Die neue Regelung führt die Verpflichtung ein, Vertreter von Plattformarbeitnehmern über Entscheidungen des algorithmischen Managements zu informieren und anzuhören. Sie fordert die Plattformen auf, Kommunikationskanäle für Arbeitnehmer und ihre Vertreter einzurichten, damit diese sich selbst organisieren können.

Vermittler

Die Richtlinie gewährleistet das gleiche Schutzniveau für Plattformarbeiter, auch wenn sich eine Plattform für die Einschaltung eines Vermittlungsunternehmens entscheidet. In solchen Fällen müssen die Mitgliedstaaten Verantwortungsmechanismen einrichten und einen wirksamen Zugang zu Rechtsmitteln gewährleisten, gegebenenfalls auch durch Systeme der gemeinsamen Haftung.

Nächste Schritte

Nach der förmlichen Annahme der Vereinbarung durch das Europäische Parlament und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Quelle: EU-Kommission

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=113915

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