DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 19.06.2024
Das am 30.05.2024 vom Rat der EU angenommene Geldwäschepaket wurde am 19.06.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Das Geldwäschepaket besteht aus:
- der Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie gilt ab 10.07.2027.
- der 6. Richtlinie (EU) 2024/1640 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis zum 10.07.2027 in nationales Recht umsetzen.
- der Richtlinie (EU) 2024/1654 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1153 in Bezug auf den Zugang zuständiger Behörden zu zentralen Bankkontenregistern über das Vernetzungssystem und auf technische Maßnahmen zur Erleichterung der Verwendung von Transaktionsaufzeichnungen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis zum 10.07.2027 in nationales Recht umsetzen.
- der Verordnung (EU) 2024/1620 zur Einrichtung einer EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA). Sie gilt ab 01.07.2025.
- Die ebenfalls im von der EU-Kommission vorgelegten Geldwäschepaket enthaltene Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte wurde bereits im Mai 2023 angenommen und am 09.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab 30.12.2024.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
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