DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 25.07.2024
Die EU-Kommission hat Deutschland am 25.07.2024 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt und darin aufgefordert, die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen von bestimmten Produkten und Dienstleistungen vollständig in nationales Recht umzusetzen.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Aufforderung zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission Deutschland vor dem EuGH verklagen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
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