EU-Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen

Die EU-Kommission ist ihrer Ankündigung aus dem Aktionsplan Gesellschaftsrecht und Corporate Governance nachgekommen und hat eine Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen eingeleitet. Die Konsultation läuft bis zum 16.04.2013 und befasst sich insbesondere mit den Fragen, ob eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene erforderlich ist, wie eine mögliche Regelung aussehen sollte und welchen Hindernissen Unternehmen derzeit gegenüber stehen, die ihren Sitz in andere Mitgliedstaaten verlegen möchten.

Nach Auswertung der Antworten wird die EU-Kommission entscheiden, ob sie einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegt.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel