EuGH, Pressemitteilung vom 22.06.2023 zum Urteil C-579/21 vom 22.06.2023
Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen seine personenbezogenen Daten abgefragt wurden.
Dass der Verantwortliche im Bankgeschäft tätig ist, wirkt sich auf die Reichweite dieses Rechts nicht aus.
Quelle: EuGH
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