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EuGH zum Recht auf Rücktritt ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr bei Pauschalreisen

EuGH, Pressemitteilung vom 08.06.2023 zum Urteil C-407/21und C-540/21 vom 08.06.2023

Pauschalreisen und Covid-19-Pandemie: Eine nationale Regelung, nach der die Reiseveranstalter vorübergehend von ihrer Verpflichtung befreit sind, im Fall des Rücktritts alle Zahlungen voll zu erstatten, ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.

Dass er seinen Verpflichtungen aus dem Unionsrecht nicht nachkommt, kann ein Mitgliedstaat, sofern kein Fall höherer Gewalt vorliegt, nicht mit der Befürchtung rechtfertigen, dass es zu internen Schwierigkeiten kommen könne.

Quelle: EuGH

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=102554

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