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Europäische Strategie für Daten: Daten-Governance-Gesetz tritt in Kraft

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.09.2023

Das europäische Daten-Governance-Gesetz ist in Kraft getreten. Die Verordnung schafft einen neuen europäischen Weg der Datenverwaltung, der auf einem größeren Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten beruht. Mit den neuen Regeln soll ein sicheres Umfeld für die gemeinsame Nutzung von Daten über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg geschaffen werden.

Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton sagte: „Dieser Tag ist ein Meilenstein beim Aufbau eines europäischen Binnenmarktes für Daten. Mit dem Inkrafttreten des Daten-Governance-Gesetzes stärken wir das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten und schaffen eine innovative und offene Datenwirtschaft zu unseren Bedingungen.“

Datenmittler schaffen Vertrauen

Das Daten-Governance-Gesetz trat zum Stichtag 24. September 2023 in Kraft. Es ermöglicht neuartigen Datenmittlern, als vertrauenswürdige Akteure in der Datenwirtschaft aufzutreten. Einrichtungen, die sich im Bereich des Daten-Altruismus engagieren, können sich auf freiwilliger Basis als Daten-Altruismus-Organisationen registrieren lassen. Dies sorgt für maximales Vertrauen bei minimalem Verwaltungsaufwand. Die Regeln für den Daten-Altruismus werden Einzelpersonen und Unternehmen dabei helfen, Daten auf sichere und vertrauenswürdige Weise zu spenden, um zu umfassenderen gesellschaftlichen Zielen wie der Bekämpfung einer Pandemie beizutragen.

Daten des öffentlichen Sektors

Die Wiederverwendung von Daten des öffentlichen Sektors, die nicht als offene Daten zur Verfügung gestellt werden können, wird ebenfalls verbessert. All diese Instrumente werden den Datenfluss verstärken und so die Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume unterstützen, etwa in den Bereichen Fertigung, Kulturerbe, Landwirtschaft und Gesundheit.

Europäischer Rat für Dateninnovation

Mit der Verordnung wird auch der Europäische Rat für Dateninnovation (European Data Innovation Board, EDIB) eingerichtet. Es wird Leitlinien für die Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume herausgeben und Standards und Interoperabilitätsanforderungen für den sektorübergreifenden Datenaustausch festlegen.

Gesetzgebung

Die EU-Kommission hatte das Daten-Governance-Gesetz im November 2020 vorgeschlagen. Den Vorschlag für ein Datengesetz, die zweite große Rechtsetzungsinitiative im Rahmen der europäischen Strategie für Daten, hatte sie im Februar 2022 vorgelegt. Dazu haben die Gesetzgeber am 28. Juni 2023 eine politische Einigung erzielt. Während der Daten-Governance-Gesetz die Prozesse und Strukturen schafft, die eine gemeinsame Datennutzung erleichtern, wird im Data Act geklärt, wer unter welchen Bedingungen einen Nutzen aus Daten ziehen darf.

Quelle: EU-Kommission

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=108453

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