Finanzverbände gegen mehrfache Besteuerung von Streubesitz

GDV, Pressemitteilung vom 12.02.2013

Der Vermittlungsausschuss beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorzuschlagen, Streubesitz zu besteuern (sowohl Dividendenerträge als auch Veräußerungsgewinne). Für inländische Sach- und Rückversicherer würden sich dadurch erhebliche Steuermehrbelastungen ergeben, denn Streubesitzdividenden unterliegen bereits der Gewerbesteuer. Der GDV sowie andere Spitzenverbände der Kredit- und Investmentwirtschaft sprechen sich deshalb nachdrücklich gegen diesen Vorschlag aus.

Die Überlegungen des Vermittlungsausschusses von Ende Januar 2013 würden dazu führen, dass dieselben Gewinne systemwidrig mehrfach besteuert würden. Hinzu kommt, dass die betriebliche Altersvorsorge davon ungerechtfertigt betroffen wäre.

Die Spitzenverbände der Kredit- und Investmentwirtschaft sowie der GDV sprechen sich dafür aus, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt wird, den der Deutsche Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossen hat. Dieser ist europarechtskonform und vermeidet Mehrfachbesteuerungen; inländische Anteilseigner werden nicht höher belastet, s. a. GDV-Stellungnahme vom 16.11.2012.

Ende Februar will der Vermittlungsausschuss endgültig über die Besteuerung von Streubesitz entscheiden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Homepage des GDV.

Quelle: GDV