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Frankfurt wird Sitz der zukünftigen EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA)

FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 22.02.2024

Die EU hat am 22.02.2024 die Entscheidung für den Sitz ihrer neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) getroffen. Die Wahl fiel auf Frankfurt am Main.

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Warum wird die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung „AMLA“ gegründet?

Die AMLA ist ein Kernelement des Geldwäschepakets, das die EU-Kommission im Juli 2021 zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt hat.

Welche Aufgaben wird die AMLA haben?

Die Behörde wird im Finanzsektor besonders risikoreiche grenzüberschreitend tätige Institute direkt beaufsichtigen und auch bei anderen Instituten und im Nicht-Finanzsektor ergänzende Aufsichtsbefugnisse erhalten. Zudem soll die Behörde mit ihren voraussichtlich 400 bis 500 Beschäftigten die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Stellen koordinieren und optimieren.

Wer hat das Bewerbungsverfahren für die neue EU-Behörde konzipiert und wie wurde es umgesetzt?

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte am 14. Juli 2022 mit Urteilen zu der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Europäischen Arbeitsbehörde beschlossen, dass die Standortentscheidungen für europaweit agierende Agenturen bei der Europäischen Union als Gesetzgeber liegen.

Das neue Verfahren zur Standortentscheidung wurde angesichts der genannten Rechtsprechung erstmals für die Sitzentscheidung der AMLA angewandt.

Am 28. September 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, nachdem sich Rat und Parlament auf gemeinsame Standortkriterien geeinigt hatten.

Bis zum 10. November 2023 reichten folgende Mitgliedstaaten Bewerbungen ein: Belgien (Brüssel), Deutschland (Frankfurt), Irland (Dublin), Spanien (Madrid), Frankreich (Paris), Italien (Rom), Lettland (Riga), Litauen (Vilnius) und Österreich (Wien). Nach Prüfung der Eignung der Bewerbungen durch die EU-Kommission stellten die Mitgliedstaaten ihre Bewerbungen in einer gemeinsamen Anhörung von Rat und Parlament am 30. Januar 2024 noch einmal vor und beantworteten ergänzende Fragen. Die deutsche Bewerbung wurde dabei von Bundesfinanzminister Lindner, Hessens Finanzminister Prof. Dr. Lorz und Frankfurts Oberbürgermeister Josef präsentiert.

Wie wurde die Entscheidung getroffen?

Die Entscheidung über den Sitz der AMLA wurde im Rahmen einer interinstitutionellen Sitzung von Vertretern des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments getroffen. Sie muss nun bei der förmlichen Verabschiedung des Verordnungstextes noch einmal bestätigt werden.

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=119508

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