DStV, Pressemitteilung vom 05.02.2013
Die am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss diskutierten und mit diversen Änderungs- bzw. Aufhebungsempfehlungen beschlossenen Gesetzesvorlagen
- zum Jahressteuergesetz 2013
- zur Unternehmensbesteuerung und dem steuerlichen Reisekostenrecht
- zum Abbau der kalten Progression
erreichten am 01.02.2013 schließlich erneut den Bundesrat. Nachdem die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2013 bereits Mitte Januar am Vorschlag der steuerlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit Ehen im Bundestag scheiterte, lag dem Bundesrat nunmehr wieder der unveränderte Gesetzentwurf zur Abstimmung vor. Erwartungsgemäß wurde dieser im Bundesrat erneut abgelehnt. Sofern nicht der Bundestag die Initiative ergreift und ein zweites Vermittlungsverfahren einleitet – damit ginge die Suche nach einem Kompromiss beim Jahressteuergesetz 2013 weiter -, ist das Gesetz endgültig gescheitert. Die unstrittigen Neuregelungen müssten dann in einem neuen Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden.
Unproblematisch gestaltet sich hingegen das Vorhaben zur Unternehmensbesteuerung und dem steuerlichem Reisekostenrecht sowie zur Anhebung des Grundfreibetrags. Mit der Zustimmung des Bundesrats kann die Neuregelung im Unternehmensteuerrecht unter Berücksichtigung der Änderungen des Vermittlungsausschusses zur Organschaftsbesteuerung nach Gesetzesverkündung in Kraft treten. Die Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht gelten ab dem 01.01.2014.
Die ohnehin verfassungsrechtlich gebotene Erhöhung des Grundfreibetrags – ein letztes Überbleibsel des Gesetzentwurfs zum Abbau der kalten Progression – erfolgt nunmehr in zwei Stufen. Rückwirkend zum 01.01.2013 wird das steuerfreie Existenzminimum um 126 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Zum 01.01.2014 steigt der Grundfreibetrag dann nochmals auf 8.354 Euro. Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird sich der kleine "Obolus" im Geldbeutel voraussichtlich erstmals im April dieses Jahres bemerkbar machen.
Zeitgleich mit der Sitzung des Bundesrats stand im Bundestag u. a. der Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts auf der Tagesordnung. Dieser Entwurf trägt nun den eingängigen Titel Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts und wurde in der 2./3. Lesung des Bundestags am 01.02.2013 mit breiter Mehrheit angenommen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hatte jüngst erfolgreich die zeitliche Verschiebung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Zivilrechts sowie der damit notwendigen Satzungsänderungen in den Vereinen gefordert. Das Inkrafttreten der Änderungen ist derzeit zum 01.01.2015 geplant.
Quelle: DStV