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Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen und zum Ausbau von Balkonkraftwerken in erster Lesung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.01.2024

Wohneigentümerversammlungen sollen künftig online stattfinden und sog. Balkonkraftwerke leichter errichtet werden können. Darauf zielt der von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) ab.

Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstag, 18. Januar 2024, in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wohneigentümerversammlungen sollen künftig rein virtuell stattfinden können. Der Entwurf sieht ein Quorum von 75 Prozent der in der Wohnungseigentümerversammlung abgegebenen Stimmen für eine solche Online-Veranstaltung vor. Mit diesem hohen Quorum werde der besonderen Bedeutung Rechnung getragen, die das Wohnungseigentum typischerweise für viele Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer habe, schreibt die Bundesregierung. „Spricht sich in einer Wohnungseigentümerversammlung mindestens eine Dreiviertelmehrheit für reine Online-Versammlungen aus, ist das ein starkes Indiz dafür, dass in dieser Gemeinschaft die Präsenzversammlung nicht für das vorzugswürdige Versammlungsformat gehalten wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=115821

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