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Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes

Deutscher Bundestag, Meldung vom 31.08.2023

Zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2021/2118 hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (20/8094). Die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht sei überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen, heißt es darin. Die Umsetzung der Richtlinie solle im Wege einer 1:1-Umsetzung erfolgen, soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über deren Anforderungen hinausgehe, und möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag – hib-Nr. 621/2023

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=107310

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