Bundesregierung, Mitteilung vom 26.04.2024
Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt. Der Deutsche Wetterdienst plant ein Naturgefahrenportal. Ausnahmeregelungen bei Brachflächen entlasten landwirtschaftliche Betriebe. Kosmetika werden sicherer.
Mindestlohn in der Altenpflege steigt
Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen ab 1. Mai: Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 19,50 Euro pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025.
Deutscher Wetterdienst baut Naturgefahrenportal auf
Warnung vor Naturgefahren und Informationen über den Schutz davor: Der Deutsche Wetterdienst plant zum Sommer 2024 ein Portal zum Thema Naturgefahren. Die erforderliche Gesetzesgrundlage ist nun geschaffen.
Brachflächen in der Landwirtschaft
Landwirtinnen und Landwirte können 2024 den erforderlichen Mindestanteil von Brachflächen auch erfüllen, wenn Leguminosen (Hülsenfrüchte) oder sogenannte Zwischenfrüchte angebaut werden. Die Ausnahme von der EU-Regelung entlastet landwirtschaftliche Betriebe und schützt trotzdem Boden und Artenvielfalt.
Höchstmengen für gesundheitsschädigende Stoffe in Kosmetika
Kosmetika wie Gesichtscremes, Körperlotionen oder auch Zahnpasten können Stoffe enthalten, die das Drüsen- und Hormonsystem schädigen können. Die EU hat für diese Stoffe neue Höchstmengen festgelegt. Ziel ist, diese Stoffe langfristig durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Hier ein Überblick.
Quelle: Bundesregierung
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