Gesetzliche Neuregelungen im Steuerrecht und Finanzrecht

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.02.2013

Auszug aus der Pressemitteilung

Steuerlicher Grundfreibetrag steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in zwei Schritten: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 wird er um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant. Der höhere Grundfreibetrag führt – zusammen mit der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge – zu einer spürbaren Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen.

Weitere Informationen: Grundfreibetrag steigt

Unternehmenssteuerrecht vereinfacht
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beruflich bedingte Reisekosten künftig steuerlich einfacher abrechnen. Bei den Reisekosten geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. Auch bei der Unternehmensbesteuerung gibt es Verbesserungen. Davon profitieren rund 35 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Neuregelung ist am 26. Februar in Kraft getreten.

Weitere Informationen: Reisekosten einfacher abrechnen

Neue Regeln für den Derivate-Markt
Bestimmte Derivate-Geschäfte dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden. Dies trägt zu einer besseren Aufsicht und zu stabileren Finanzmärkten bei. Die Neuregelung ist am 16. Februar 2013 in Kraft getreten.

Weitere Informationen: Bessere Regeln für Derivate-Geschäfte

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Quelle: Bundesregierung