Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.02.2013

Auszug aus der Pressemitteilung

Förderung der energetischen Sanierung von Heizungsanlagen
Wer seine Heizungsanlage auf die Nutzung von erneuerbaren Energien umstellen will, kann finanzielle Unterstützung erhalten. Ab dem 1. März stellt die staatliche Förderbank KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zu den bestehenden Förderprogrammen bereit. Der maximale Förderbetrag für die energetische Sanierung von Heizungsanlagen beträgt 50.000 Euro.

Weitere Informationen: Zuschuss für Heizungsanlagen

Mehr Rechte für Patienten
Ärzte müssen Patienten verständlich über Risiken, Alternativen und Kosten einer Behandlung aufklären. Sie schließen miteinander einen Behandlungsvertrag. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler muss die Krankenkasse dem Patienten helfen. Die Patientenrechte sind erstmals in einem Gesetz gebündelt, das am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen: Patienten haben jetzt mehr Rechte

Besserer Scheidungsunterhalt für bedürftige Partner
Bedürftige Ehegatten werden nach der Scheidung einer langjährigen Ehe in Zukunft besser geschützt. Dies gilt vor allem für Ehen, die lange vor der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 geschlossen wurden und vom klassischen Rollenbild einer Hausfrauenehe geprägt sind. Bei der Berechnung des Unterhalts ist die Dauer der Ehe maßgeblich mit zu berücksichtigen. Ansonsten bleibt es bei dem Grundsatz, dass beide Eheleute nach einer Scheidung selbst für ihren Unterhalt verantwortlich sind.

Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts tritt am 1. März 2013 in Kraft.

Weitere Informationen: Neue Regelungen beim Unterhaltsrecht

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Quelle: Bundesregierung