BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 5 – S-1340 / 23 / 10001 :001 vom 22.12.2023
Das BMF übersendet die Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes.
Die Vorschriften des Außensteuergesetzes wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2035, BStBl I S. 874) weitgehend geändert. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Außensteuergesetzes in der ab 01.07.2021 geltenden Fassung das neue Schreiben.
Zeitliche Anwendung
Dieses Schreiben gilt im Hinblick auf die ab dem 01.07.2021 geltenden Fassungen der jeweiligen Vorschriften unter Berücksichtigung der Anwendungsvorschriften des § 21 AStG.
Das Schreiben wird nebst Anlage im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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