BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 5 – S-1308 / 22 / 10008 :004 vom 14.06.2024
Das BMF nimmt ausführlich zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Stellung.
Es geht in seinem Schreiben auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)
II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit
III. Anwendungsbereich
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Zeitlicher Anwendungsbereich
- Allgemeines
- Anwendung des § 8 StAbwG
- Anwendung des § 11 StAbwG
IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG
V. Abwehrmaßnahmen
- Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
- Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
- Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
- Allgemeines
- Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
- Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
- Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
- Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
- Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
- Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG
VI. Verhältnis zu anderen Regelungen
- Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG
- Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
- Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
- Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
- Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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