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IAASB: Entwurf des geänderten ISA 240 – Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen

WPK, Mitteilung vom 12.02.2024

Das International Auditing and Assurance Board (IAASB) hat am 6. Februar 2024 den Entwurf des geänderten ISA 240 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen (Proposed International Standard on Auditing 240 (Revised): The Auditor’s Responsibilities Relating to Fraud in an Audit of Financial Statements) zur Konsultation veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 5. Juni 2024 erbeten.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum bestehenden ISA 240 sind:

  • Klarstellung der Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers in Bezug auf dolose Handlungen (fraud),
  • Betonung der kritischen Grundhaltung,
  • verstärkte Anforderungen an die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen,
  • Klarstellung der Reaktionen des Abschlussprüfers auf während der Prüfung identifizierte dolose Handlungen beziehungsweise den Verdacht auf dolose Handlungen,
  • erweiterte Kommunikation mit dem Management und den für die Überwachung Verantwortlichen,
  • erhöhte Transparenz hinsichtlich der Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers und der Prüfungshandlungen in Bezug auf dolose Handlungen im Bestätigungsvermerk,
  • erhöhte Anforderungen an die Prüfungsdokumentation hinsichtlich der in Bezug auf dolose Handlungen durchgeführten Prüfungshandlungen.

Die Verabschiedung des geänderten Standards wird für März 2025 erwartet. Das Inkrafttreten wird für Berichtszeiträume vorgeschlagen, die mindestens 18 Monate nach der Verabschiedung beginnen. Somit beträfen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2027.

Quelle: WPK

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=117234

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