Investmentbesteuerung: Urteil des BFH I R 90/09 vom 8. September 2010

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-1980-1 / 11 / 10004 vom 17.12.2012

Kurzfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 8. September 2010 – I R 90/09 – entschieden, dass die Anrechnung der – bei Veräußerung oder Rückgabe eines Anteils an einem ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen – gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG erhobenen Kapitalertragsteuer denselben Regelungen unterliegt wie die Anrechnung bei anderen Kapitalerträgen. Dementsprechend ist die Kapitalertragsteuer nur insoweit anzurechnen, als sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt. Im Fall des unentgeltlichen Erwerbs des Investmentanteils ist die Anrechnung der Kapitalertragsteuer beim veräußernden oder zurückgebenden Anleger auch insoweit möglich, als sie Einkünfte betrifft, die beim Rechtsvorgänger der Besteuerung unterlagen.

Das BMF teilt das zur Anwendung dieses BFH-Urteils geltende in seinem Schreiben mit.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5234277.

Quelle: BMF