Kommission initiiert Konsultation zu Mängeln im Binnenmarkt für gewerbliche Produkte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 31.01.2013

Mit dem Binnenmarktkonzept ermöglicht die EU den freien Warenverkehr für alle Produkte in der gesamten EU. Doch Beschwerden von Herstellern und Händlern an die Europäische Kommission zeigen, dass es im Handel mit gewerblichen Produkten nach wie vor Hindernisse gibt. Um diesem Problem zu begegnen, ist die Kommission derzeit damit befasst, Mängel in den Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt zu ermitteln und zu beseitigen. Im Zentrum stehen dabei eventuelle Hemmnisse im Handel mit neuen Produkten und neuen Technologien, wie Schlüsseltechnologien oder 3D-Druck. Daher hat die Kommission heute ein Konsultationsverfahren auf den Weg gebracht, in dem die Unternehmen und interessierte Kreise aufgefordert werden, die Kommission über Regulierungsprobleme zu informieren, die sich beim Handel mit gewerblichen Produkten innerhalb der EU ergeben. Diese öffentliche Konsultation – mit dem 17.April 2013 als Einreichungsfrist – steht allen interessierten Kreisen offen.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, äußerte sich folgendermaßen: "Wenn wir wollen, dass das Verarbeitende Gewerbe durch den Binnenmarkt seine alte Stellung in Europa wiedererlangt und dass alle Interessenträger davon profitieren, müssen wir sicherstellen, dass die Regeln für die Produktvermarktung mit den Entwicklungen des 21. Jahrhunderts Schritt halten. Ein funktionierender Binnenmarkt hilft den Unternehmen, ihre Produkte im Ausland zu verkaufen. Daher fordere ich die Unternehmen auf, uns ihre Sorgen mitzuteilen und uns dabei zu unterstützen, die Hemmnisse zu beseitigen, die den freien Handel mit gewerblichen Produkten behindern".

Ermittlung von Hemmnissen und Vereinfachung bestehender Regeln
Rund 75 % der Produkte werden durch gemeinsame EU-Rechtsvorschriften erfasst, wodurch Waren, die die Anforderungen erfüllen, in der gesamten EU ungehindert gehandelt werden können. In den Fällen, in denen keine EU-Vorschriften vorliegen, gilt der Grundsatz der "gegenseitigen Anerkennung", wonach Produkte, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig vermarktet werden, auch in einem anderen Staat vermarktet werden können, ohne zusätzliche Anforderungen erfüllen zu müssen.

Die grundlegenden Fragen dieser Konsultation sind in zwei Abschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt geht es um die verbleibenden regulatorischen Hemmnisse für gewerbliche Produkte auf dem Binnenmarkt. Der zweite Abschnitt hat die Vereinfachung der bestehenden Regeln zum Gegenstand.

  1. Ermittlung und Beseitigung der verbleibenden Hemmnisse auf dem Binnenmarkt für gewerbliche Produkte. Hier möchte die Kommission von den Interessenträgern erfahren, welche Hemmnisse es noch gibt und welche Fragen am dringendsten von der Kommission behandelt werden müssen.
  2. Vereinfachung und Anpassung bestehender Regeln: Hier sollen Überschneidungen, Inkohärenzen oder sogar Widersprüche bei unterschiedlichen Rechtsvorschriften ermittelt werden. Dabei werden die gemeinsamen Merkmale unterschiedlicher Rechtstexte, beispielsweise zu Rückverfolgbarkeit oder Konformitätskennzeichnung, untersucht, um zu gewährleisten, dass die Regeln kohärent sind und nicht zu einer unnötigen Belastung für Wirtschaftsakteure und Überwachungsbehörden werden.

Hintergrund
Der Binnenmarkt feierte 2012 sein zwanzigjähriges Bestehen. Mit ihm sollte in erster Linie sozialer Fortschritt für alle Bürgerinnen und Bürger der EU erreicht werden. Der Binnenmarkt für Waren ist eine der Erfolgsgeschichten nicht nur der Binnenmarktpolitik selbst, sondern auch der EU im Allgemeinen.

Ziel der Konsultation ist eine Verbesserung der Qualität und Effizienz der Binnenmarktvorschriften für gewerbliche Produkte. Damit wird die Beseitigung verbleibender Handelshemmnisse in Angriff genommen – insbesondere für Produkte mit hohem Wachstumspotenzial (beispielsweise aus dem Bereich der Schlüsseltechnologien oder 3D-Druck) -, um so größere Kohärenz bei der Anwendung der Rechtsvorschriften sicherzustellen und ihre Verwaltung und Umsetzung zu vereinfachen.

Die Konsultation finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission