Am 12.11.2012 organisierte die EU-Kommission zusammen mit der Vereinigung für Trust- und Nachlassspezialisten (Society of Trust and Estate Practitioners – STEP) eine Veranstaltung zum Thema "Abbau von Steuerhindernissen bei grenzüberschreitenden EU-Erbschaften". Zu dieser Veranstaltung versammelten sich Praktiker – Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare – und Vertreter der EU-Kommission aus der GD TAXUD – Referatsleiter für Steuerpolitik und Zusammenarbeit bei den direkten Steuern, Bert Zuijdendorp und Referatsleiter für Direkte Steuern, Steuerkoordinierung, wirtschaftliche Analyse und Bewertung, Philip Kermode.
Kritisiert wurde der Status quo. Die geltenden unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften sowie fehlende bilaterale Erbschaftssteuerabkommen führen zu steuerlichen Ungleichbehandlungen und Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerungen in der EU.
Zur Beseitigung der Diskriminierung und der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Erbfällen hatte die die EU-Kommission im Dezember 2011 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, bestehend aus einer Mitteilung, einer Empfehlung und einem Arbeitsdokument. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten u. a. auf, Diskriminierung bei Erbschaftssteuern in grenzüberschreitenden Situationen zu vermeiden und die Anwendbarkeit des Rechts zu klären.
Das Maßnahmenpaket stieß grundsätzlich auf positive Resonanz, wurde jedoch als zu vage bezeichnet, um die schon lange bekannten Probleme bei grenzüberschreitenden Erbschaften effektiv zu lösen. Gefordert wurden präzisere und striktere Ansätze. So könnte eine Einführung eines Verhaltenskodexes für die Erbschaftssteuer helfen. Darin sollen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, Diskriminierungen bei grenzüberschreitenden Erbschaften sowie Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Des Weiteren wurde gefordert, "Tiebreaker-Regelungen" abzuschaffen, da sie in Zeiten entwickelt wurden, in denen es noch keinen richtigen Binnenmarkt gab und jeder Mitgliedstaat diese anders definiert. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Gesetze in der vorgegebenen Frist umzusetzen.
Die EU-Kommission hat bereits die Erbschaftssteuervorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten intensiv überprüft und gegen einige Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. 2014 wird sie einen Evaluationsbericht vorlegen, in dem sie die Ergebnisse einer erneuten Überprüfung der Situation veröffentlichen wird. Sollte es weiterhin erbschaftssteuerliche Probleme geben, wird sie einen Legislativvorschlag vorlegen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel