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Konstante Gründungszahlen trotz volkswirtschaftlicher Herausforderungen im ersten Halbjahr 2023

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 08.09.2023

Gerade Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen schaffen Arbeitsplätze

Im ersten Halbjahr 2023 wurden 46.400 Betriebe einer Hauptniederlassung gegründet. Darunter fallen Gründungen mit einem Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag – oder mit mindestens einem abhängig Beschäftigten. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 blieb die Zahl dieser Gründungen weitestgehend konstant. Im Vergleich zu den ersten Monaten 2021 ist die Anzahl hingegen gesunken. Allerdings beruhte damals der Anstieg maßgeblich auf den Gründungen von Corona-Test- und Impfzentren, die zwischenzeitlich weitestgehend wieder geschlossen sind.

Die Gründung von Betrieben einer Hauptniederlassung ist volkswirtschaftlich bedeutsam, weil im Zuge dessen meist neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Unter den bestehenden Unternehmen wurden rund 16.700 verkauft, verpachtet oder vererbt.

Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum stieg zwar auch im ersten Halbjahr 2023 die Anzahl der Schließungen von Betrieben einer Hauptniederlassung (35.000) um 10 % – sie liegt jedoch weiterhin unter dem Niveau der Vorpandemie-Jahre. Entsprechend bleibt der Gründungssaldo bei Betrieben von Hauptniederlassungen – die Differenz aus Gründungen und Liquidationen – im 1. Halbjahr 2023 positiv, das heißt, der Bestand an diesen Unternehmen ist gestiegen.

Insgesamt gehen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des IfM Bonn davon aus, dass sich der aktuelle Trend bei den gewerblichen Betriebsgründungen und -schließungen bis Jahresende fortsetzen wird. Inwieweit sich die Abkühlung der Konjunktur auf den Arbeitsmarkt und in der Folge dessen auf das Gründungsgeschehen auswirken wird, ist aktuell nicht absehbar. Allerdings stehen für gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte weiterhin ausreichend attraktive Stellen zur Verfügung.

2023 keine validen Anmeldedaten für Klein- und Nebengewerbe

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn erstellen regelmäßig Statistiken zu den Existenzgründungen und Unternehmensaufgaben in Deutschland, die auf den Gewerbean- und -abmeldungsdaten des Statistischen Bundesamtes beruhen. Nicht gründungs- und schließungsrelevante Meldeanlässe, wie beispielsweise Rechtsformänderungen, rechnen sie aus den Daten des Statistischen Bundesamtes heraus. Da in den ersten Monaten 2023 Nebenerwerbsgründungen irrtümlich bei den Gewerbemeldungen als Kleinstgewerbsgründungen erfasst wurden, können die IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuell keine validen Daten zum gesamten gewerblichen Gründungsgeschehen für das 1. Halbjahr 2023 errechnen.

Quelle: IfM Bonn

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=107921

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