EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.11.2012
Die Europäische Kommission hat am 27.11.2012 eine Reihe von Maßnahmen gegen betrügerische Vermarktungspraktiken, die beispielsweise von Adressbuchfirmen angewendet werden, veröffentlicht. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Unternehmen, Freiberufler und NRO in ganz Europa vor unseriösen Gewerbetreibenden und irreführenden Vermarktungspraktiken zu schützen – wie dem Zusenden von Formularen zwecks scheinbar unentgeltlicher Aktualisierung von Unternehmensdaten in Verzeichnissen, woraufhin den betroffenen Unternehmen jährliche Gebühren in Rechnung gestellt werden. Kleine Unternehmen sind besonders anfällig für Betrüger, die häufig in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig sind. Dieser Umstand erschwert die Durchsetzung der Vorschriften. Die Kommission hat daher angekündigt, dass sie die bestehenden Rechtsvorschriften (Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung) verstärken wird, um Praktiken wie die Verschleierung der kommerziellen Absicht einer Mitteilung ausdrücklich zu verbieten und gleichzeitig die Durchsetzung der Vorschriften in grenzüberschreitenden Fällen zu intensivieren.
"Nur eine stabile europaweite Regelung wird es uns ermöglichen, entschieden gegen Betrügereien vorzugehen, die auf Unternehmen abzielen, und dafür zu sorgen, dass die Täter sich nicht hinter Staatsgrenzen verschanzen können. Aus diesem Grund stellen wir heute diesen umfassenden Plan vor", erklärte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Reding. "Wir müssen betrügerischen Adressbuchfirmen, gefälschten Rechnungen und ähnlichen Betrügereien Einhalt gebieten. Kleine Unternehmen sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft; sie können es sich wirklich nicht leisten, Geld an Betrüger zu verlieren. Wir sind entschlossen, den Geschäftsverkehr in Europa sicherer zu machen."
Täglich fallen in der EU ansässige Unternehmen, Freiberufler und zivilgesellschaftliche Organisationen betrügerischen Vermarktungspraktiken zum Opfer. Diese reichen von falschen oder irreführenden Informationen über angebotene Dienstleistungen bis hin zur Zusendung von als Rechnung getarnten Angeboten oder von irreführenden Formularen, verbunden mit der Aufforderung zur Aktualisierung von Unternehmensverzeichnissen. Die Zahlen offenbaren einen neuen Trend, der sich auf Unternehmen weltweit auswirken kann. Mit der Ausbreitung von Massenvermarktungstechniken können die bekanntesten betrügerischen Adressbuchfirmen nachweislich bis zu 6 Millionen Formulare pro Jahr verschicken. Der aus betrügerischen Adressbuchpraktiken resultierende finanzielle Schaden wird für jedes einzelne Unternehmen auf 1.000 bis 5.000 Euro pro Jahr geschätzt. Die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa machen 99 % der Unternehmen in der EU aus und haben zwischen 2002 und 2010 85 % aller neuen Arbeitsplätze in der EU geschaffen. Sie sind Triebfedern für wirtschaftliches Wachstum, und als solche sollten ihre Rechte geschützt werden.
Die Kommission hat am 27.11.2012 eine Strategie (eine Mitteilung) veröffentlicht, die einen Katalog von Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Unternehmen umfasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission