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Mehr Wissen beim Autokauf

Bundesregierung, Mitteilung vom 02.02.2024

Beim Neuwagenkauf sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Informationen zur Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen erhalten. Der Bundesrat hat der geänderten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung zugestimmt. Damit kann sie in Kürze in Kraft treten. Die Neuerungen im Überblick.

Die Höhe der CO2-Emissionen belastet nach wie vor stark die Umwelt. Noch immer befinden sich zu viele Autos auf den Straßen, die das Klima schädigen. Deshalb werden die Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung von Autos („Pkw-Label“) an die Vorgaben der EU-Verordnung von 2017 angepasst und konkretisiert. Anlass ist die europaweite Umstellung auf das sog. WLTP-Prüfmessverfahren („Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“).

Das Bundeskabinett hatte die geänderte Verordnung im Dezember 2023 auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat ihr nun zugestimmt. Die neue „Pkw-Label“-Verordnung wird nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ziel: Mehr energieeffiziente Autos

Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist ein weiterer Schritt hin zu weniger Emissionen im Verkehr. Ziel ist, dass mehr Bürgerinnen und Bürger energieeffiziente Autos mit wenig Schadstoffausstoß kaufen und Pkw-Hersteller so auch immer mehr umweltfreundliche Wagen auf den Markt bringen. Mit der novellierten Verordnung will die Bundesregierung zudem die Akzeptanz des Pkw-Labels steigern.

Realitätsnäheres Prüfmessverfahren

Das WLTP-Prüfmessverfahren liefert deutlich realitätsnähere Daten als die frühere NEFZ-Messung (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Mit dem Messverfahren wird festgestellt, welche Energieverbrauchs- und CO2-Emisisonswerte ein neues Pkw-Typenmodell hat. Da es EU-weit angewendet werden muss, müssen die Mitgliedstaaten auch ihre Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungen entsprechend anpassen.

Neuerungen beim Pkw-Label

Sieben farbige CO2-Klassen: Künftig werden neue Pkw anhand der absoluten CO2-Emissionswerte eingeteilt. Das Gewicht eines Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Es ist bisher mit ein maßgebliches Kriterium für die Effizienzklassen. Die neue Einteilung soll verhindern, dass ein großes Auto aufgrund gleicher CO2-Emisisonswerte wie ein kleines ähnlich oder sogar besser eingestuft wird. Die CO2-Effizienz kann anhand der Farbskala auf dem Pkw-Label abgelesen werden. Das neue Label soll in sieben Klassen von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste) eingeteilt werden. Die alte Klasse A+ fällt also weg.

CO2-Kosten: Verbraucherinnen und Verbraucher finden auf dem neuen Pkw-Label zudem beispielhafte Informationen darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe künftig an der Tankstelle auswirken können. Da die Höhe des künftigen CO2-Preises noch nicht feststeht, liegen den Beispielberechnungen drei angenommene Durchschnittspreise über zehn Jahre (mittel, niedrig, hoch) zugrunde.

Es soll fünf Label geben, je nach Antriebsart und Kraftstoff für Benzin-, Diesel und Erdgas-Pkw, rein batterieelektrische, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Pkw.

Quelle: Bundesregierung

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=116710

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