Mietrechtsänderungsgesetz passiert den Bundesrat

BMJ, Pressemitteilung vom 01.02.2013

Zu dem am 01.02.2013 vom Bundesrat verabschiedeten Mietrechtsänderungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Weg ist frei für Verbesserungen für Vermieter und Mieter, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz geschaffen werden. Die Neuregelungen im Mietrecht schaffen Anreize für den Vermieter zur energetischen Sanierung, sie entlasten Mieter bei den Energiekosten, stärken die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum und schaffen Abhilfe gegen das so genannte Mietnomadentum.

Forderungen nach massiven Eingriffen in das Mietpreisrecht haben im Bundesrat zu Recht keine Mehrheit gefunden. Private Vermieter stellen mehr als 60 Prozent der angebotenen Mietwohnungen zur Verfügung. Sie sind damit die größte Anbietergruppe auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Damit es auch in Zukunft Anreize für private Vermieter gibt, in neue Mietwohnungen zu investieren, muss ausufernden Reglementierungen der Mietpreise ein Riegel vorgeschoben werden.

Die energetische Wohnraumsanierung ist ein zentrales Element der Energiewende und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vierzig Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude, ein erheblicher Teil auf Mietwohnungen. Die Neuregelungen verteilen die Lasten einer energetischen Modernisierung ausgewogen auf Vermieter und Mieter. Nach einer energetischen Modernisierung, z. B. der Dämmung der Gebäudehülle, profitieren die Mieter insbesondere von geringeren Nebenkosten und höherem Wohnkomfort. Um Anreize für die hierfür erforderlichen Investitionen gerade bei der Vielzahl kleiner Privatvermieter zu schaffen, kann der möglicherweise wegen der Baumaßnahmen bestehende Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen künftig erst nach drei Monaten geltend gemacht werden. Der Vermieter kann wie bisher jährlich maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen.

Auf eine gesetzliche Grundlage wird auch das Contracting gestellt. In Zukunft kann der Vermieter die Beheizung von der Eigenversorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung umstellen, wenn dies für den Mieter kostenneutral ist und ein Effizienzgewinn erzielt wird. Bleibt das Contracting für den Mieter kostenfrei, können die Wärmelieferkosten als Betriebskosten umgelegt werden. Einzelheiten werden in einer Verordnung geregelt, die die Bundesregierung gesondert erlassen wird.

Gerade für private Kleinvermieter ist das neue Instrumentarium gegen "Mietnomaden" wichtig, denn sie sind am stärksten von Mietbetrügern betroffen. Die Gerichte müssen künftig Räumungssachen vorrangig bearbeiten. Der Mieter kann außerdem vom Gericht verpflichtet werden, eine Sicherheit für die Nutzungsentgelte zu stellen, die während langwieriger Räumungsprozesse auflaufen. Befolgt er diese Anordnung nicht, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden. Außerdem kann künftig nach dem Modell der "Berliner Räumung" der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, lediglich den gekündigten Mieter aus dem Besitz der Wohnung zu setzen, ohne gleichzeitig die Einrichtung der Wohnung wegschaffen und einlagern zu müssen. Das "Berliner Modell" spart Zeit und Geld.

Im Interesse der Mieter werden außerdem Schutzlücken bei der Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen geschlossen. Die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen nach dem "Münchener Modell" wird künftig verhindert.

Zum Hintergrund
Der Entwurf betrifft folgende Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Zudem werden die Länder ermächtigt, den Anstieg von Bestandsmieten auf lokalen Teilmärkten mit knappem Angebot abzudämpfen.

Die Regelungen im Einzelnen finden Sie auf der Homepage des BMJ.

Quelle: BMJ