Bitkom, Pressemitteilung vom 15.08.2023
Am Erfolg des Unternehmens finanziell beteiligt werden – dieser Wunsch könnte für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Startups künftig in Erfüllung gehen. Wenn das Bundeskabinett am 16.08.2023 wie erwartet nach mehreren Verschiebungen das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet, werden darin auch eine Reihe von Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung enthalten sein. Damit wird eine langjährige Forderung der Startup-Szene und des Bitkom erfüllt. Für drei Viertel (73 Prozent) der Startups wäre eine verbesserte Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen hilfreich. Bislang beteiligen 4 von 10 (38 Prozent) Startups Beschäftigte am Unternehmen und 48 Prozent könnten sich das in der Zukunft vorstellen. Gerade einmal 6 Prozent der Startups lehnen Mitarbeiterbeteiligungen grundsätzlich ab. Das sind Ergebnisse aus einer Befragung von 203 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg des Startups zu beteiligen ist gerade für junge und kleinere Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um gute Leute zu gewinnen – und zu halten. Mitarbeiterbeteiligungen sind wichtig für den Erfolg des deutschen Startup-Öko-Systems“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz stellt wichtige Weichen, auch wenn am Ende der Mut für den ganz großen Wurf gefehlt hat.“
Ausdrücklich begrüßt Bitkom die weitestgehende Lösung der Problematik des so genannten Dry-Income. So sind Steuern künftig erst dann zu zahlen, wenn Beschäftigte Gewinne realisieren können und nicht etwa bereits bei einem Arbeitgeberwechsel. Eine richtige Entscheidung ist auch, dass größere und ältere Startups von den Neuregelungen profitieren können. Erfolgreiche deutsche Scaleups können so in ihrem Wachstum hin zu europäischen Champions gestärkt werden. Kritisch zu sehen ist hingegen, dass der vorgesehene Pauschalsteuersatz von 25 Prozent aus dem Regierungsentwurf gestrichen wurde. Damit entstehen an dieser und an anderer Stelle – etwa bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung sogenannter vinkulierter Vermögensbeteiligungen – Unsicherheiten über die Höhe der zu zahlenden Steuer, die im parlamentarischen Prozess noch ausgeräumt werden sollten.
Derzeit beteiligen Startups Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem in Form von virtuellen Anteilen (33 Prozent), nur 6 Prozent nutzen Anteilsoptionen, 3 Prozent reale Anteile. In den Startups mit Mitarbeiterbeteiligungen werden überwiegend nur Führungskräfte (37 Prozent) oder neben ihnen noch ausgewählte weitere Beschäftigte (36 Prozent) beteiligt, in rund jedem vierten Startup (27 Prozent) alle Beschäftigten.
Wichtigste Motivation für eine Mitarbeiterbeteiligung ist der Wunsch, die Belegschaft zusätzlich zu motivieren, am Erfolg des Unternehmens mitzuarbeiten (87 Prozent), drei Viertel (77 Prozent) wollen die Beschäftigten langfristig binden und rund zwei Drittel (63 Prozent) können so Personal gewinnen, dessen Gehaltsvorstellungen ansonsten nicht zu erfüllen wären. Die Hälfte der Startups (49 Prozent) sieht es zudem als moralische und gesellschaftliche Pflicht an, Beschäftigte am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Rund ein Drittel (35 Prozent) sieht als Vorzug, dass so die laufenden Personalkosten niedrig gehalten werden können. Jedes fünfte Startup (20 Prozent) erfüllt damit einen Wunsch ihrer Investoren. Und 9 Prozent halten es für notwendig, um ausländische Fachkräfte rekrutieren zu können.
Startups, die bislang auf eine Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verzichten, haben dafür die unterschiedlichsten Gründe. 30 Prozent beklagen den bürokratischen Aufwand, 27 Prozent die komplizierte rechtliche Lage und 26 Prozent die geringe steuerliche Attraktivität in Deutschland. Rund ein Fünftel (22 Prozent) sagt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klassische Gehaltszahlungen bevorzugen, 18 Prozent wollen die Anteile der Gründerinnen und Gründer nicht verwässern. 8 Prozent haben Angst, durch die Beteiligung der Belegschaft Entscheidungsprozesse zu verlangsamen, 5 Prozent geben an, dass ihre Investoren dies ablehnen. Ein Viertel (25 Prozent) hat sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt.
Quelle: Bitkom
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=106493