EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.11.2023
Mit einer digitalen Brieftasche sollen sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft in der ganzen EU ausweisen können: Das Europäische Parlament und die Minister der Mitgliedstaaten im Rat haben im abschließenden Trilog eine endgültige Einigung über die Verordnung zur europäischen digitalen Identität erzielt.
Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss, Vizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Die Brieftasche für digitale Identitäten wird eine neue Ära des digitalen Jahrzehnts einläuten, da sie eine bequeme und sichere Möglichkeit darstellt, persönliche digitale Dokumente zu verwalten und täglich auf öffentliche und private Online-Dienste zuzugreifen. Die Europäerinnen und Europäer werden die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben und diese, wenn sie es wünschen, über eine App auf ihrem Telefon weitergeben können.“
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton ergänzte: „Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum EU-Ziel für 2030, allen europäischen Bürgern die Möglichkeit zu geben, eine sichere und die Privatsphäre schützende digitale Identität zu nutzen. Die EU-Brieftasche für digitale Identitäten wird den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten geben und die Sicherheit bei der Nutzung von Online-Diensten erhöhen. Sie wird die technologische Souveränität Europas stärken und uns helfen, die heutigen und zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen.“
Digitale Dekade
Die Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu den Zielen der Digitalen Dekade 2030 für die Digitalisierung der öffentlichen Dienste. Alle EU-Bürger werden die Möglichkeit haben, eine digitale EU-Identitätskarte zu besitzen. Damit können sie öffentliche und private Online-Dienste in ganz Europa in voller Sicherheit und unter Wahrung des Schutzes persönlicher Daten nutzen.
Online-Plattformen
Neben den öffentlichen Diensten müssen auch die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste benannten sehr großen Online-Plattformen (einschließlich Diensten wie Amazon, Booking.com oder Facebook) und private Dienste, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Nutzer zu authentifizieren, den digitalen Identitätsnachweis für die Anmeldung bei ihren Online-Diensten akzeptieren.
Darüber hinaus werden die Funktionen und gemeinsamen Spezifikationen es für alle privaten Dienste-Anbieter attraktiv machen, diesen für ihre Dienste zu akzeptieren, wodurch neue Geschäftsmöglichkeiten entstehen. Der digitale Identitätsnachweis wird es den Dienstleistern auch erleichtern, die verschiedenen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Aufbewahrung von Dokumenten
Neben der sicheren Speicherung ihrer digitalen Identität können die Nutzer mit der Brieftasche auch Bankkonten eröffnen, Zahlungen tätigen und digitale Dokumente wie einen mobilen Führerschein, ein ärztliches Rezept, ein Berufszertifikat oder ein Reiseticket aufbewahren.
Online-Identifizierung
Die digitale Brieftasche wird eine benutzerfreundliche und praktische Alternative zur Online-Identifizierung bieten, die durch EU-Recht garantiert ist. Sie wird die Entscheidung des Nutzers, ob er persönliche Daten weitergeben will oder nicht, in vollem Umfang respektieren und ein Höchstmaß an Sicherheit bieten, die von unabhängiger Seite nach denselben Standards zertifiziert wird. Relevante Teile ihres Codes werden als Open Source veröffentlicht. Das soll jede Möglichkeit des Missbrauchs, der illegalen Verfolgung, des Aufspürens oder des Abhörens durch Behörden ausschließen.
Datenschutz
Die Brieftasche wird ein Dashboard aller Transaktionen enthalten, auf das ihr Inhaber Zugriff hat. Sie wird die Möglichkeit bieten, mutmaßliche Datenschutzverletzungen zu melden, und sie wird die Interaktion zwischen Brieftaschen ermöglichen. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger in der Lage sein, die Brieftasche mit bestehenden nationalen eID-Systemen zu verbinden und von kostenlosen eSignaturen für nichtprofessionelle Zwecke zu profitieren.
Nächste Schritte
Die von den Mitgesetzgebern erzielte Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat formell angenommen werden. Nach der förmlichen Verabschiedung wird der europäische Rahmen für die digitale Identität am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Die Mitgliedstaaten müssen ihren Bürgern innerhalb von 24 Monaten nach Verabschiedung von Durchführungsrechtsakten, in denen die technischen Spezifikationen für die EU-Geldbörse für digitale Identitäten und die technischen Spezifikationen für die Zertifizierung festgelegt sind, EU-Geldbörsen für digitale Identitäten zur Verfügung stellen. Diese Durchführungsrechtsakte, die 6 bzw. 12 Monate nach Annahme der Verordnung erlassen werden sollen, stützen sich auf die Spezifikationen, die im Rahmen der EU-Toolbox für digitale Identitäten entwickelt wurden, und legen harmonisierte Bedingungen für die Einführung der Geldbörsen in ganz Europa fest.
Quelle: EU-Kommission
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