Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23.11.2012
Die Löhne und Gehälter sind im vergangenen Jahr gestiegen. Deshalb ändern sich 2013 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung sowie andere Rechengrößen der Sozialversicherung. Der Bundesrat billigte die entsprechende Verordnung.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt um 200 Euro von 5.600 Euro/Monat (2012) auf 5.800 Euro/Monat in 2013. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 4.900 Euro/Monat. 2012 lag sie 100 Euro niedriger. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten folgende Beträge: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.100 Euro/Monat, (Ost): 6.050 Euro/Monat.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2013 bundeseinheitlich auf 34.071 Euro/Jahr festgesetzt.
Versicherungspflichtgrenze für die GKV
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bundeseinheitlich festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2012 (50.850 Euro) auf 52.200 Euro (4.350 Euro/Monat). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.250 Euro in 2013 (2012: 45.900 Euro).
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der (niedrigeren) Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250 Euro/Jahr beziehungsweise 3.937,50 Euro/Monat.
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Die Bezugsgröße ist für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt der Beitrag für Selbständige oder Pflegepersonen von ihr ab.
Die Bezugsgröße 2013 beträgt 2.695 Euro in den alten Bundesländern (2012: 2.625 Euro/Monat). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.275 Euro (2012: 2.240 Euro/Monat).
Eine Gesamtübersicht finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Verwandte Themen in der DATEV-Fachliteratur
Lexikon für das Lohnbüro 2013 Lassen Sie sich bei der täglichen Arbeit von dem bewährten "Lexikon für das Lohnbüro" der Verlagsgruppe Hüthig, Jehle, Rehm unterstützen! Das rund 1.000 Seiten umfassende Nachschlagewerk liegt Anfang Januar 2013 als DATEV-Ausgabe inklusive Checklisten zum Jahreswechsel (LODAS/Lohn und Gehalt) vor. Das Lexikon bietet zweifelsfreie Antworten aus den Bereichen Arbeitslohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung zu mehr als 800 Stichwörtern in alphabetischer Reihenfolge. Deshalb dient das Werk seit langem auch Lohnsteuer-Außenprüfern der Finanzämter als Grundlage für Entscheidungen und Berichte. Erläuterungen zu allen Rechtsänderungen, den jeweils aktuellen Verwaltungsanweisungen und höchstrichterlichen Entscheidungen runden die Darstellung ab. Nutzen Sie dieses aktuelle Detailwissen für maximale Prüfungssicherheit. Kompaktwissen "Aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2013" Die 11. Auflage der bewährten Jahreswechselbroschüre bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen. Neben den zahlreichen gesetzlichen Änderungen werden auch die aktuelle Finanzrechtsprechung und die hierzu ergangenen Verwaltungsschreiben berücksichtigt. Alle für die Erstellung der Lohnabrechnung 2013 relevanten lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen und Änderungen werden praxisnah durch Tabellen, Übersichten und Berechnungsbeispiele verdeutlicht. Mandanten-Info "Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2013" Zum Jahreswechsel sind regelmäßig zahlreiche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Neuerungen zu beachten. Die Broschüre liefert Ihren Mandanten einen schnellen Überblick über die ab dem 1. Januar 2013 für das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zu beachtenden Werte. Ihre Mandanten finden die für das Jahr 2013 maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte, Beitragssätze sowie weitere sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen und Grenzbeträge. Zahlreiche Tabellen und Hinweise erleichtern dabei den Überblick. |
Quelle: Bundesregierung